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Hilfe und Unterstützung durch den Entlastungsbetrag: Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können
Informationsveranstaltung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Beginn
Do., 23.05.2024, 18:00 - 19:30 Uhr
Kursentgelt 0,00 €
Dauer 1 Termin
Kursleitung Dehde Lymke

Manche Menschen brauchen im Alltag mehr Unterstützung als andere. Das sind zum Beispiel Menschen mit einer Krankheit, einer Behinderung oder ältere Menschen. Um weiterhin zu Hause leben zu können, brauchen sie Unterstützung - vor allem von ihren Angehörigen. Da die Pflege für Angehörige sehr anstrengend sein kann, stellt die Pflegeversicherung für Menschen mit einem Pflegegrad Geld zur Verfügung, um Angehörige und Pflegebedürftige zu entlasten. Dieses Geld heißt Entlastungsbetrag. Mit diesem Geld können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat. Ein Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Viel zu selten wird der Entlastungsbetrag genutzt. Wozu  Pflegebedürftige und pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag nutzen können, erfahren Sie in dieser Veranstaltung des Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL.

20 Plätze frei Warenkorb

Termine

Datum
23.05.2024
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Ravensberger Park 1, Volkshochschule; Raum 240




Ihr Kontakt für Rückfragen:


Barbara Becker
Tel. +49 521 51-3008
E-Mail schreiben


Kursort

Ravensberger Park 1
33607 Bielefeld