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Hilfe und Unterstützung durch den Entlastungsbetrag: Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können
Informationsveranstaltung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Beginn |
Do., 23.05.2024, 18:00 - 19:30 Uhr
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Kursentgelt | 0,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Dehde Lymke
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Manche Menschen brauchen im Alltag mehr Unterstützung als andere. Das sind zum Beispiel Menschen mit einer Krankheit, einer Behinderung oder ältere Menschen. Um weiterhin zu Hause leben zu können, brauchen sie Unterstützung - vor allem von ihren Angehörigen. Da die Pflege für Angehörige sehr anstrengend sein kann, stellt die Pflegeversicherung für Menschen mit einem Pflegegrad Geld zur Verfügung, um Angehörige und Pflegebedürftige zu entlasten. Dieses Geld heißt Entlastungsbetrag. Mit diesem Geld können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat. Ein Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Viel zu selten wird der Entlastungsbetrag genutzt. Wozu Pflegebedürftige und pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag nutzen können, erfahren Sie in dieser Veranstaltung des Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL.
Termine
Ihr Kontakt für Rückfragen:
Barbara Becker
Tel. +49 521 51-3008
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Kursort
Ravensberger Park 133607 Bielefeld