Aktuelle Informationen in Bezug auf die Auswirkungen von Covid-19 auf unsere Arbeit:
11. Januar 2020
Neue Coronaschutzverordnung
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, liebe Dozentinnen und Dozenten,
das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert, die ab dem 11. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
In Folge müssen sämtliche Präsenzkurse an der Volkshochschule bis zum 31. Januar 2021 unterbrochen werden.
Online-Kurse jedoch dürfen weitergeführt werden.
§7 Abs. 1 der online veröffentlichten Verordnung:
- Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von 1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, 2. Volkshochschulen sowie 3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Anbietern, Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt. Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche. Zulässig bleiben unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a nur berufs- und schulabschlussbezogene Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen in Präsenz, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist.
Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum 31.01.2021. Aktualisierungen finden Sie jeweils zeitnah an dieser Stelle.
Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!
Ihre Volkshochschule der Stadt Bielefeld
Das Corona-Schutzkonzept der VHS Bielefeld
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
Ab dem 3. August 2020 ist unsere Verwaltung wieder grundsätzlich geöffnet. Neben der weiterhin aufrecht zu erhaltenden telefonischen Beratung sowie Gesprächen mit vorheriger Terminvergabe sollen jetzt auch Gespräche ohne vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden.
Gleichzeitig ist uns Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dozentinnen und Dozenten sehr wichtig. Aus diesem Grund haben wir diverse Vorkehrungen getroffen:
1: Wegekonzept: Als Eingang in die VHS steht der Eingang vom Innenhof her zur Verfügung, als Ausgang fungiert die Tür zum Rochdale-Park. Da die Tür zum Rochdale-Park als einzige barrierefrei ist, kann sie von Personen mit Gehbehinderungen als Ein- und Ausgang genutzt werden. Diese Tür fungiert darüber hinaus als Fluchtweg, wenn das Gebäude verschlossen ist. Auf den Treppen und Fluren ist die Laufrichtung markiert.
Die Aufzüge dürfen von maximal einer Person benutzt werden.
2: Maskenpflicht: Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in allen öffentlichen Teilen des Gebäudes (in Treppenhäusern, auf Fluren, in Aufzügen und Toiletten). In den Unterrichtsräumen besteht die Maskenpflicht für Teilnehmende bis zum Sitzplatz. Auch im Unterricht sowie bei Einzelveranstaltungen/Vorträgen besteht ab dem 2. November 2020 bis auf Weiteres die Maskenpflicht auch auf dem Sitzplatz. Gesichtsvisiere gelten nicht als geeigneter Mund-Nasen-Schutz.
3: Handhygiene: Bitte benutzen Sie das Desinfektionsmittel im Eingangsbereich, besser noch reinigen Sie Ihre Hände in den Sanitärbereichen, die auf allen Ebenen vorhanden sind.
4: Raumhygiene: In den Unterrichtsräumen finden Sie regelmäßig gereinigte Kontaktflächen vor. Für besonders sensible Bereiche wie Tastaturen etc. steht Reinigungsmittel zur Benutzung durch die Teilnehmer bereit. Bitte lüften Sie den Raum vor und nach dem Unterricht sowie während einer laufenden Unterrichtseinheit zwischendurch mittels Stoßlüftung.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweisschilder auf den Fluren. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Kukulenz
Bildungsurlaube 2020 / 2. Semester
Bildungsurlaub nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Unsere Seminare sind anerkannt als Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) nach dem AWbG für NRW. Angestellte und Arbeiter/Innen in NRW haben nach dem AWbG Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub erhalten Sie unter www.bildungsurlaub.de
Alle Bildungsurlaube der VHS Bielefeld im Überblick
Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe der VHS Bielefeld finden Sie hier
Die Stadtteilprogramme

Folgend finden Sie die aktuellen Programmhefte unserer Außenstellen als PDF-Download:
Schneller finden Sie Kurse in einem bestimmten Stadtteil, indem Sie die erweiterte Suche benutzen und dort nach "Außenstelle" filtern.
Kursempfehlungen
Demnächst
vhs @ home: Lernen von zu Hause
Unter vhs@home können Sie sich auch online von zu Hause aus weiterbilden!
Ob berufliche oder private Weiterbildung. Wir sind dabei unser Onlineangebot für Sie auszubauen. Schauen Sie immer mal wieder rein. Es kommen immer neue Kurse dazu.
Hier finden Sie alle Onlinekurse der VHS Bielefeld im Überblick >>
Ihr Team der VHS
Neue Fördervoraussetzungen für den Bildungsscheck!
Die VHS Bielefeld ist anerkannte Beratungsstelle für Förderungsmöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung:
Mit der Bildungsprämie und dem Bildungsscheck ist eine Förderung von 50 % der Weiterbildungskosten, maximal aber 500 Euro möglich.
Damit werden auch sehr hochwertige Weiterbildungen erschwinglich.
Der Europäische Sozialfonds
Die Volkshochschule der Stadt Bielefeld führt mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds in 2020 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen durch.
Auf folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen:


